Hunde in Berlin – Rechte & Pflichten für Hundehalter
Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die Hauptstadt der Hunde. Über 100.000 Vierbeiner haben dort ihr Zuhause. Damit kommt auf jeden 36. Berliner ein Hund.
2011 wurde die Metropole sogar als hundefreundlichste Stadt gekürt. Grund dafür sind die zahlreichen Grünflächen und Hundeauslaufgebiete in Berlin. Zudem sind Hunde in den öffentlichen Verkehrsmitteln willkommen und es gibt zahlreiche Restaurants und Hotels, in denen die Fellnasen gerne gesehen sind.
Doch das gemeinsame Zusammenleben auf engem Raum erfordert auch Regeln, an die sich die Hundehalter zu halten haben.
Leinenpflicht für Hunde in Berlin
Laut dem Berliner Hundegesetz gilt seit 2019 im gesamten öffentlichen Raum Leinenzwang für Hunde. In öffentlichen Gebäuden, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln darf die Leine dabei eine Länge von 1 Meter nicht überschreiten.
In öffentlichen Grünanlagen, Waldflächen und Parks müssen Hunde an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden. Die Hundeleine muss reißfest sein und darf die jeweilige Gesamtlänge nicht überschreiten. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht ist mit einem Bußgeld von mindestens 35 € zu rechnen.
Generelles Hundeverbot gilt auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badestellen. Zudem sind Hunde in einigen Parks und Grünanlagen auf Grund der starken Nutzung verboten. Dazu gehört die Weberwiese, der Traveplatz, der Annemirl-Bauer-Platz, die Grünparterre des Boxhagener Platzes und Teile des Volksparks Friedrichshain.
Befreiung von der Leinenpflicht
Sogenannte Bestandshunde, also Hunde, die vor dem 22.07.2016 in Berlin gehalten wurden, sind von der Leinenpflicht befreit. Halter sind zwar nicht verpflichtet, einen Nachweis mitführen, es empfiehlt sich aber einen Steuerbescheid oder ähnliches vorweisen zu können.
Hundehalter, die nach dem 22.07.2016 nach Berlin gezogen sind oder sich einen Hund zugelegt haben, können durch einen Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein den Leinenzwang umgehen. Dieser besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung und kostet insgesamt 110€. Der Hundeführerschein muss beim Gassi gehen ohne Leine stets vorzeigbar sein.
Ebenso sind Blindenhunde grundsätzlich von der Leinenpflicht befreit.
Hundesteuer in Berlin
Grundsätzlich muss jeder Hund spätestens einen Monat nach Kauf oder Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Hundehalter in Berlin zahlen für ihren ersten Hund jährlich 120 € und für jeden weiteren 180 €. Damit liegt Berlin etwas über dem durchschnittlichen Betrag. Dafür sieht das Berliner Hundesteuergesetz keine erhöhte Besteuerung von Kampfhunden vor.
Von der Hundesteuer in Berlin befreit sind Hunde, die sich in der Ausbildung zum Rettungs- oder Blindenführhund befinden oder bereits dafür im Einsatz sind. Außerdem wird bei Hunden aus dem Tierheim oder vom Tierschutz ein Jahr von der Steuer abgesehen. Alle wichtigen Dokumente rund um die Hundesteuer in Berlin findest du hier.
Hundehaftpflicht in Berlin
Berlin gehört zu den 6 Bundesländern in Deutschland, bei denen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Das heißt jeder Hundehalter ist verpflichtet, neben der Hundesteuer auch für eine geeignete Haftpflicht für ihre Vierbeiner zu sorgen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Dackel, Labrador oder Schäferhund handelt.
Die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung für Hunde variieren je nach Rasse, Anbieter und Versicherungsleistungen. Bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung und durchschnittliches Deckungssumme solltest du mit etwa 50 € rechnen. Die Deckungssumme muss allerdings mindestens 1 Million Euro betragen. Vorsicht: bei Nicht-Einhaltung der Regelung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
Chip-Pflicht für alle Hunde in Berlin
Alle Berliner Hunde, die seit 2005 in der Metropole leben, müssen zudem gechipt und registriert werden. Das Mikrochip kostet je nach Art und Größe etwa 30 € – 50 €. Für die Implantierung beim Tierarzt fallen Kosten in Höhe von gut 5 € an. Die Registrierung die Tasso ist kostenlos.
Öffentliche Verkehrsmittel mit Hund
So wie in den meisten deutschen Großstädten dürfen auch Hunde in Berlin mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren. Hier gilt für alle Hunde offiziell die Leinen- und Maulkorbpflicht. Kontrolleure sollen allerdings kulant sein und bei unauffälligen Hunden von einem Maulkorb absehen. Kleinere Hunde und Blindenführhunde dürfen kostenlos mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn fahren, große Hunde zahlen den Kindertarif.
Hundepensionen und Hundesitter in Berlin
So toll das Leben für Hunde in Berlin auch ist, man hat nicht immer Zeit, den Vierbeinern gerecht zu werden. Viele Hundehalter müssen arbeitsbedingt auf die Hilfe von Hundesittern oder Hundepensionen zurückgreifen. Hundetagesstätten und Hundepensionen sind oft überlaufen und nicht immer die beste Lösung. Auch Nachbarn und Freunde nehmen die Hunde meist nur aus Gefälligkeit und nicht zuverlässig.
Wir bieten dir eine große Auswahl an privaten Hundesittern in Berlin, welche deinen Hund individuell und liebevoll versorgen. Von Gassi-Geh-Services über Tagesbetreuung bis zur Urlaubsbetreuung bieten unsere Tiersitter die verschiedensten Dienstleistungen an und legen dabei ihre Preise selbst fest.
Gassi gehen mit Hunden in Berlin
Neben den zahlreichen Parks und Grünanlagen gibt es spezielle Hundespielplätze, Hundefreilaufflächen und Hundeauslaufgebiete in Berlin. Hier können die Hunde nach Lust und Laune ohne Leine toben und mit anderen Vierbeinern spielen.
Obwohl es selbstverständlich ist, ist jeder Hundehalter – wie in allen anderen Städten – auch in Berlin dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners unverzüglich zu beseitigen. Laut Schätzungen bleiben täglich etwa 55 Tonnen Hundekot auf den Straßen Berlins liegen! Bitte haltet die Stadt sauber und nehmt stets Kotbeutel mit oder nutzt eine der 100 Tütenspender.
Mit Kampfhund in Berlin
Zu den Kampf- oder auch Listenhunden zählen Rassen, die generell als gefährlich eingestuft werden. In Berlin sind das folgende 10 Hunderassen: Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff. Zwar müssen diese keine erhöhte Hundesteuer zahlen, dennoch gibt es ein paar Besonderheiten.
Listenhunde müssen ab dem 7. Lebensmonat außerhalb der Wohnung bzw. des Privatgrundstückes einen Maulkorb tragen und generell an die Leine. Ihre Halter müssen zudem einen Hundeführerschein ablegen und nachweisen, dass ihr Hund nicht böswillig ist.
Mit diesen Daten solltest du bestens informiert sein und einem harmonischen Miteinander mit Mensch und Hund in Berlin nichts mehr im Wege stehen. Möchtest du gerne direkt einen Blick in die Hundeverordnung in Berlin werfen? Dann schau einfach hier. Bitte beachte, dass die Verordnungen für Hunde wie alle anderen Gesetze auch einem ständigen Wandel unterliegen und sich schnell ändern können.